Mai 2026 (Blogpost #35)
Die Schweizer Stimmbevölkerung stimmt am 14. Juni über «Keine 10-Millionen-Schweiz (Nachhaltigkeitsinitiative)» ab. Die Initiative will, dass die Schweiz ihre Bevölkerungszahl bis 2050 auf 10 Millionen beschränkt. Aktuell hat die Schweiz etwas mehr als 9 Millionen Einwohner. Zwischen 2012 und 2024 wuchs die Bevölkerung von 8 auf 9 Millionen. Dies bedeutet, dass jedes Jahr im Schnitt eine Stadt in der Grösse von Luzern (82.000 Einwohner) hinzukam – und das 13-Mal hintereinander. In den Abstimmungsdiskussionen und den Medien ist viel die Rede von Dichtestress – also von überfüllten Zügen und Bussen im ÖV, verstopften Autobahnen, steigenden Mietpreisen, Überbauung von Kulturland u. a. Andere Stimmen fokussieren vor allem den Zuwachs der ausländischen Bevölkerung (aktuell 27,4 %). Seit Einführung der Personenfreizügigkeit 2002 – der entscheidenden Zäsur – ist das Bevölkerungswachstum tatsächlich vor allem auf die Zuwanderung zurückzuführen, wobei die beiden Haupt-Zuwanderungsgründe Erwerbstätigkeit (ca. 50–55 %) und Familiennachzug (ca. 25–30 %) sind.
Bei der Bezeichnung «Nachhaltigkeitsinitiative» hat man den Eindruck, als ob es den Initianten um die ökologische Tragfähigkeit (im klassischen Brundtland-Sinn) im Land ginge – ein Anliegen, welches von vielen getragen wird. Doch in den vom Initiativkomitee genannten Problembereichen figuriert neben hoher Zuwanderung, Wohnungsnot, höheren Mieten, Stau und überfüllten Zügen, steigender Kriminalität, einem Gesundheitswesen am Anschlag und sinkender Bildungsqualität nur gerade einmal ein ökologischer: die Zubetonierung der Landschaft. Bei genauerer Betrachtung entpuppt sich die Initiative als Tochter der von der gleichen Partei lancierten (und vom Stimmvolk 2014 knapp angenommenen) «Masseneinwanderungsinitiative» (MEI). Die Zahl «10 Millionen» tönt griffiger als der frühere Begriff «Massen», und beim Begriff «Nachhaltigkeit», der in der öffentlichen Debatte positiv besetzt ist, handelt es sich wohl um ein rhetorisches Rebranding. Im Kern geht es den Initianten aber wie bei der MEI um eine Begrenzung der Zuwanderung. Dabei wird die Zuwanderung – so ist anzunehmen – als der wahre Grund für die schlechtere Lebensqualität, die steigende Kriminalität, die sinkende Bildungsqualität usw. in Anschlag gebracht. Wichtig zu wissen: Die MEI fand zwar Eingang in die Bundesverfassung (Art. 121a), wurde aber nie konkret umgesetzt, weil sie mit dem Freizügigkeitsabkommen mit der EU, welches der Schweiz den Zugang zum europäischen Binnenmarkt verschafft, in Konflikt steht. Trotz MEI wuchs die Bevölkerung in der Schweiz in 12 Jahren um eine Million, während – als Extrembeispiele – Bulgarien rund 30 % und Rumänien rund 18 % ihrer Bevölkerung infolge der Arbeitnehmerfreizügigkeit im EU-Binnenmarkt verloren.
Auffällig ist, dass die Gegner der Initiative, die als Kernargument vor allem einen Wohlstandverlust ins Feld führen (man bekommt das Gefühl, bei Annahme der Initiative ginge der Wohlstand der Schweiz sogleich bachab), in ihren Darlegungen die Frage der Bevölkerungskapazität völlig ausblenden. Sie argumentieren, wie wichtig die Zuwanderung für die Wirtschaft, das Gesundheitswesen, die Altenpflege usw. ist. Aber sie nennen keine Bevölkerungszahl: Wie viele Luzerns passen noch rein in die Alpenrepublik? Passen auch 18 Millionen hinein wie in die flächenmässig gleich grosse Niederlande? Unabhängig von der Zuwanderung ist die Frage nach der Bevölkerungskapazität und deren ökologische Tragfähigkeit eine durchaus berechtigte Frage. Jedem Kind leuchtet ein, dass nicht unbeschränkt viele Menschen auf einer beschränkten Siedlungsfläche leben können. Aus dem übergeordneten Blickwinkel der Nachhaltigkeit ist die grundsätzliche Frage nicht «Wie viele Zugewanderte wollen wir in der Schweiz?», sondern «Wieviel Bevölkerung ‹passt› in die Schweiz?» Oder personifiziert und dramatisierend ausgedrückt: «Wie viele Menschen hält die Alpenrepublik (noch) aus?»
Der Vergleich mit der Niederlande (vgl. NZZ, 25.05.26) hinkt, weil das besiedelbare Gebiet (je nachdem, wie man ‹besiedelbar› definiert) in der Schweiz zwischen 20.000 und 27.000 km² umfasst (48 bis 65 % des Staatsgebiets). Wenn man die besiedelbare Fläche in die Berechnung nimmt, dann liegt die durchschnittliche Einwohnerdichte in der Schweiz mit 300 bis 420 Einwohnern pro km² schon heute näher an der Niederlande (432 Einwohner pro km²). Vielleicht wäre es geschickter anstelle der etwas simplen Grösse der maximalen Bevölkerungszahl die Dichte der Bevölkerung als Zielgrösse ins Auge zu fassen. Mehr Bevölkerung heisst in der Regel auch automatisch eine höhere Bevölkerungsdichte und damit ein Problem für die ökologische Tragfähigkeit. Tatsächlich gehört der Siedlungsgürtel, der sich über mehrere Metropolitan-Räume durch das Schweizer Mittelland von Genf über Bern, Olten und Zürich bis Winterthur zieht, zu den am intensivsten genutzten Siedlungsräumen Europas. In den fünf Schweizer Metropolitan-Räumen konzentrieren sich 55 % der Wohnbevölkerung auf nur etwa 13 % der Gemeindefläche der Schweiz (BFS). Die höhere Bevölkerungsdichte ist für die meisten wohl in überfüllten Zügen und Strassen spürbar: Die SBB beförderten 2024 täglich 1,39 Millionen Reisende, im Jahr 2000 waren es etwa halb so viele Passagiere. Auf den Schweizer Nationalstrassen wurden 2024 total 55.569 Staustunden verzeichnet – gegenüber 7.711 Stunden im Jahr 2000. Rund 87 Prozent dieser Staus sind auf reine Verkehrsüberlastung zurückzuführen, nicht auf Baustellen oder Unfälle (wenn es auch beim Verkehr Stosszeiten-Phänomene sind). Der Dichtestress ist also durchaus mit objektiven Zahlen mess- und belegbar und nicht nur ein subjektives Gefühl von überempfindlichen Zeitgenossen. Das Gefühl liesse sich als Indikator für die sozialpsychologische Tragfähigkeit einer Gesellschaft verstehen.
Ernsthaft betrachtet kann die Abstimmung vom 14. Juni tatsächlich nicht als simple Rechenaufgabe (Wie viele Millionen dürfen es sein?) verstanden werden. Im Hinterhof der Abstimmungsfrage und der Frage nach der maximalen Bevölkerungszahl warten nicht nur gewichtige wirtschafts- und gesellschaftspolitische Fragen, sondern auch einige ethische Grundsatzfragen, von denen hier vier kurz beleuchtet werden sollen.
1. Das Problem des Massstabs
Eine erste Frage ergibt sich mit der Wahl des Kriteriums bzw. des Massstabs
bei der Kapazitätsfrage. Geht es um ökologische Tragfähigkeit und intakte Naturräume, um Lebensqualität und sozialpsychologische Tragfähigkeit, um Infrastrukturkapazität, um Bildungsqualität, um soziale Kohäsion etc.? Die Wahl, welche dieser Kriterien der entscheidende Massstab für die quantitative Frage sind, ist bereits eine ethische Entscheidung. Denn die Frage nach der optimalen Bevölkerungskapazität oder einer adäquaten Bevölkerungsdichte ist eine Güterabwägung zwischen unterschiedlichen und für sich genommen legitimen Werten wie Freiheit, Nachhaltigkeit, Solidarität, Wohlstand oder soziale Kohäsion, die in der Frage miteinander in Konkurrenz stehen. Ein Problem ist aber, dass diese grundsätzlichen Werte fundamental inkommensurabel sind – das heisst, jede Abwägung hat eine Schräglage zur Folge: Freiheit auf Kosten der Nachhaltigkeit, Nachhaltigkeit auf Kosten des Wohlstands, Wohlstand auf Kosten der Solidarität etc. – und dies gilt immer auch vice versa. Der politische Philosoph Isaiah Berlin nannte diese Wahl eine «tragische Wahl»: Man wählt nicht zwischen Gut und Schlecht, sondern zwischen zwei Gütern, von denen man eines opfern muss.
2. Das Problem der Generationengerechtigkeit
Die Entscheidung am 14. Juni ist viel stärker als bei anderen Abstimmungen eine massgebliche Vorentscheidung über Lebensbedingungen künftiger Generationen , die heute an der Urne nicht vertreten sind. Die Frage des Philosophen John Rawls nach Gerechtigkeit gegenüber zukünftigen Generationen gilt dabei symmetrisch für beide Seiten: Weder das Ja noch das Nein entkommt der ethischen Verantwortung, über andere zu entscheiden.
3. Das Demos-Problem
Die Abstimmung vom 14. Juni ist auch eine Entscheidung über aktuell mehr als einen Viertel der Bevölkerung in der Schweiz, die an der Abstimmung
nicht teilnehmen dürfen. In der Demokratietheorie wird dies unter dem Begriff boundary problem (Abgrenzungsproblem, Demos-Problem) diskutiert. Dieses Problem stellt sich am 14. Juni in voller Schärfe: Etwa 2,5 Millionen Menschen, die dauerhaft in der Schweiz leben, sind von der Abstimmung ausgeschlossen – obwohl sie zu den unmittelbar und dauerhaft Betroffenen gehören. Auch hier gilt wie bei Punkt 2: Weder das Ja noch das Nein entkommt der ethischen Verantwortung, über andere zu entscheiden.
4. Das Problem der Quantifizierung
Die Abstimmung ‹schrumpft› eine wichtige Grundsatzfrage auf eine simple Kapazitätsfrage. Geht es um die Geschwindigkeit des demographischen Wandels? Um die Integrationsfähigkeit der Institutionen? Um den Erhalt von Kulturland und Naherholungsräumen? Um die Qualität des öffentlichen Raums? Um sprachliche und kulturelle Vielfalt als Bereicherung oder Belastung? Um ökologische oder sozialpsychologische Tragfähigkeit? Alle diese Fragen sind legitim und politisch verhandelbar – aber keine von ihnen wird durch eine Bevölkerungsobergrenze wirklich beantwortet. Eine Schweiz mit 9 Millionen Menschen könnte schlecht integriert, sozial zerrissen und ökologisch verwüstet sein – eine Schweiz mit 10 Millionen könnte kohärent, lebenswert und nachhaltig sein. Die Bevölkerungszahl allein determiniert die Situation nicht zwingend. Die ‹Schrumpfung› der Abstimmungsfrage auf «Wie viele Menschen sollen maximal hier leben?» ist eine extreme politische Reduktion. Sie verwandelt eine normativ komplexe, schwer konsensfähige Frage in eine scheinbar handhabbare Grössenordnung. Das ist zwar strategisch verständlich – Volksinitiativen müssen in Verfassungsartikel gegossen werden –, aber in dieser Form ethisch schwierig zu verantworten.
Fazit: Klar ist, dass die Bevölkerung eines Landes nicht beliebig ohne unerwünschte Folgen in unterschiedlichen Bereichen wachsen kann. Die maximale Bevölkerungszahl ist sekundär – aber früher oder später wird es wegen der Menge der Menschen bzw. der Einwohnerdichte ganz sicher Konflikte z. B. mit der ökologischen und auch der sozialpsychologischen Tragfähigkeit geben – es passen nicht beliebig viele weitere Luzerns in die Alpenrepublik. Im Grunde genommen stimmen aber die Schweizer Stimmbürger am 14. Juni über die Frage Welche Schweiz wollen wir? ab. Dies ist die Grundsatzfrage, die zum Schluss stehen bleibt, wenn man alle anderen abgeschöpft hat. Ist das eine Frage, die man über die Bevölkerungszahl beantworten will? Ist das eine Frage, die überhaupt in einem Plebiszit entschieden werden sollte? Oder gehört diese Frage nicht vielmehr in einen verfassungsgebenden Prozess, in Formen politischer Willensbildung, die Abwägung, Revision und Komplexität zulassen – ein Prozess, den die Schweiz angesichts des aktuellen globalpolitischen Kontextes schon längstens in Angriff genommen haben sollte?